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Vaterschaftsanfechtung

Für die Anfechtung einer Vaterschaft ist das Amtsgericht (Familiengericht) des Ortes zuständig, an dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Vaterschaft kann von dem Mann, der als Vater gilt, der Mutter und vom Kind angefochten werden.

Kontakt und Öffnungzeiten

 

Büro:       Rathaus, 1. OG rechts

Telefon:   09123/184-4571

Fax:        09123/184-236
E-Mail:    standesamt@lauf.de

 

Wichtige Information:

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Mittwoch:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Donnerstag:   08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

 

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.