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Personenstandsurkunden

Wir stellen Urkunden über Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften aus, die in Lauf a.d.Pegnitz beurkundet sind.

 

Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle sind sogenannte Personenstandsfälle. Wenn sie sich in Lauf a.d.Pegnitz ereignen, werden sie auch hier in unseren Registern festgehalten. Auch für Fälle, die sich im Ausland ereignet haben, kann gegebenenfalls ein Register in Deutschland angelegt werden. Aus diesen Registern stellen wir Urkunden aus.

In der Regel müssen Sie für die Ausstellung von Urkunden Gebühren zahlen - lediglich Urkunden für soziale Zwecke sind kostenfrei.

Berechtigte zur Beantragung von Urkunden

  • Betroffene selbst
  • Ehepartner
  • Verwandte in gerader Linie
  • Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern usw.
  • Bevollmächtigte

Bitte belegen Sie Ihre Berechtigung mit einer Vollmacht und einer Kopie des Ausweises der betroffenen Person.

 

  • Dritte mit rechtlichem Interesse

belegen Sie Ihr rechtliches Interesse mit einem Dokument, das darlegt, dass Sie die Urkunde zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung benötigen.

Urkundenanforderung

Die Beantragung von Personenstandsurkunden ist ausschließlich über das Bürgerservice-Portal unter diesem Link möglich.

Apostillen für deutsche Urkunden

Eine Apostille für Personenstandsurkunden, die das Standesamt Lauf a.d.Pegnitz ausgestellt hat, erhalten Sie bei der Regierung von Mittelfranken.

Kontakt und Öffnungszeiten

Büro:       Rathaus, 1. OG rechts

Telefon:   09123/184-4571

Fax:        09123/184-236
E-Mail:    standesamt@lauf.de

 

Wichtige Information:

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag:   08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.