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Geburt

Eine Geburtsurkunde weist die Geburt einer Person nach. Sie enthält den vollständigen Namen, die rechtlich geltenden Eltern sowie Ort und Datum der Geburt. Außerdem kann auch das Geschlecht vermerkt sein. Kommt Ihr Kind in Deutschland zur Welt, müssen Sie die Geburt dem Standesamt des Geburtsortes mitteilen. Der Geburtsort des Kindes kann auch Einfluss auf dessen Staatsbürgerschaft haben.

 

Wichtig!

Legen Sie immer Originaldokumente vor. Ausländische Urkunden sind mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen. Die Übersetzung ist von einem in der BRD öffentl. bestellten und allg. beeidigten Übersetzer zu fertigen (Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank im Internet: https://www.justiz-dolmetscher.de). Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).

Geburt im Laufer Krankenhaus

Wenn Ihr Kind im Laufer Krankenhaus zur Welt kommt, wird uns die Geburt vom Krankenhaus mitgeteilt. Sämtliche Dokumente für die Geburtsbeurkundung sind im Original direkt beim Laufer Krankenhaus einzureichen.

Das Krankenhaus übermittelt sie dann gemeinsam mit der Geburtsanzeige an uns.

Hausgeburt oder Geburt im Geburtshaus

Wenn Ihr Kind in einem Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen Sie uns die Geburt innerhalb einer Woche anzeigen.

Legen Sie uns dazu die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige im Original vor. Sie bekommen das Dokument von der Hebamme. Außerdem brauchen wir je nach individuellem Fall weitere Unterlagen.

Totgeburt

Wenn Ihr Kind nicht lebend zur Welt kam, muss dies von uns erfasst werden. Das gilt ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm oder wenn Sie die 24. Schwangerschaftswoche bereits erreicht hatten.

Zur Beurkundung benötigen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige.

Wenn das Kind im Laufer Krankenhaus geboren wurde, wird von dort eine Todesbescheinigung (vertraulicher und nichtvertraulicher Teil) erstellt. Wenn diese an Sie ausgehändigt wird, übermitteln Sie diese bitte an uns.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihrem verstorbenen Kind einen Namen zu geben.

Sie können auch ein Bestattungsinstitut damit beauftragen, uns die Totgeburt zu melden.

Freiwillige Anzeige einer Fehlgeburt ("Sternenkind")

Als Fehlgeburt oder Sternenkind gilt Ihr Kind, wenn das Geburtsgewicht unter 500 Gramm lag oder Sie die 24. Schwangerschaftswoche noch nicht erreicht hatten.

In so einem Fall können Sie die Geburt Ihres Kindes bei uns anzeigen – müssen dies aber nicht.

Manchen Eltern ist dieser Schritt wichtig, um Ihrem verstorbenen Kind auch offiziell eine Existenz zu geben. Diese Meldung ist frist- und formfrei.

Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.

Geburt im Ausland

Wenn Sie im Ausland geboren sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann Ihre Geburt im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden. Gleiches gilt für Ihr im Ausland geborenes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Auch ausländische Geburtsurkunden gelten als Nachweis für die Geburt. Sie müssen immer mit einer Übersetzung vorgelegt werden. Hinsichtlich des Namens gelten Sie nicht als Beweis. Deshalb kann ein Eintrag im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

 

Wohnen Sie in Lauf a.d.Pegnitz oder war Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland hier, ist dafür das Standesamt Lauf a.d.Pegnitz zuständig.

Der Antrag dafür kann von den Eltern, dem Kind selbst, dem Ehegatten oder Lebenspartner gestellt werden.

 

Wird eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkundet, müssen alle Änderungen von Personenstandsdaten, die sich seit der Geburt ergeben haben, belegt werden. Deswegen brauchen Sie in manchen Fällen umfangreiche Unterlagen.

 

Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zum Thema persönlich.

 

Gebühren

Die nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland ist gebührenpflichtig. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, wenn Sie Dokumente, wie zum Beispiel eine Namenserklärung brauchen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Büro:       Rathaus, 1. OG rechts

Telefon:   09123/184-4571

Fax:        09123/184-236
E-Mail:    standesamt@lauf.de

 

Wichtige Information:

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

 

Öffnungszeiten:

 

Montag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

Mittwoch:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

Donnerstag:   08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags geschlossen)

 

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.