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Adoption

Für Adoptionsverfahren in Deutschland sind Familiengerichte zuständig. Auch die Anerkennung einer ausländischen Adoption wird von einem Familiengericht vorgenommen. Dennoch können wir Sie zu bestimmten Themen im Zusammenhang mit der Adoption informieren. Bei Adoptionen in Deutschland betrifft das den Antragsprozess zur Geburtsurkunde oder zu Auszügen aus dem Geburtenregister. Bei Adoptionen im Ausland informieren wir Sie zur Anerkennungs- und Wirksamkeitsfeststellung und zum Umwandlungsbeschluss.

Adoption in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland ein Kind adoptieren, passiert das über einen Notar. Ein Familiengericht führt dann das Adoptionsverfahren und die Adoption wird automatisch im Geburtenregister festgehalten.

Sie können dann bei uns die Geburtsurkunde oder beglaubigte Auszüge aus dem Geburtenregister beantragen.

Adoption im Ausland

Wenn Sie im Ausland ein Kind adoptiert haben, können Sie die Adoption in Deutschland anerkennen lassen. Dafür ist das Familiengericht Ihres Wohn- oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts zuständig. Das Gericht entscheidet dann darüber, ob die Adoption auch nach deutschem Recht anerkannt wird und wirksam ist.

Damit das Kind offiziell die deutsche Staatsbürgerschaft und ggf. einen neuen Namen annehmen kann, muss das Familiengericht einen sogenannten „Umwandlungsbeschluss“ erlassen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Büro:       Rathaus, 1. OG rechts

Telefon:   09123/184-4571

Fax:        09123/184-236
E-Mail:    standesamt@lauf.de

 

Wichtige Information:

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

Öffnungszeiten:

 

Montag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Mittwoch:        08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Donnerstag:   08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:           08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

 

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen jeder Art ab. Dies dient ihrem eigenen Interesse, da sich die Bearbeitungen sonst unnötig verzögern.