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Gaststättenrecht

 

Ab dem 04.03.2024 ist eine Vorsprache im Gewerbeamt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.Hinweis

Wenn Sie ein Restaurant, einen Imbiss, eine Bier- oder Weinstube, eine Diskothek o.ä. eröffnen und dort alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten wollen, müssen Sie vorher eine Gaststättenerlaubnis (Konzession) beantragen.

Wenn Sie nur zubereitete Speisen und/oder alkoholfreie Getränke verabreichen möchten, benötigen Sie lediglich eine Gewerbeanmeldung.

Den Antrag erhalten Sie im Gewerbeamt, Rathaus 1. Stock, Zi.-Nr. 109 oder als Download, unter "Weitere Informationen" im unteren Bereich dieser Seite.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

  • Antragsformular (steht zum Download am Ende der Seite bereit)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde "Landratsamt Nürnberger Land" (zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde "Landratsamt Nürnberger Land" (zu beantragen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde – steht zum Download am Ende der Seite bereit)
  • Pachtvertrag / Lageplan / Bestuhlungsplan Wirtschaftsgarten
  • Unterrichtungsnachweis über die lebensmittelrechtliche Belehrung der IHK oder Nachweis über Ausbildung im Lebensmittelbereich
  • Infektionsbescheinigung

 

Der Antrag ist mit den genannten Unterlagen im Gewerbeamt abzugeben und wird von der Stadt Lauf an das Landratsamt Nürnberger Land weitergeleitet. Dieses trifft die Entscheidung über den Antrag.

Vorübergehender Gaststättenbetrieb

Wer zu einem besonderen Anlass (z.B. Vereinsfest oder Kirchweih) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb aufnehmen, Alkohol ausschenken und dadurch einen Gewinn erzielen will, benötigt hierfür eine Gestattung.

Die Gestattung ist kostenpflichtig und wird bei Erfüllung aller Voraussetzungen durch das Ordnungsamt erteilt. Der Antrag sollte grundsätzlich mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.

Voraussetzungen für die Gestattung sind ein hinreichender, besonderer Anlass und die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Zudem darf vom vorübergehenden Gaststättenbetrieb keine unzumutbare Störung für die Nachbarn oder für die Allgemeinheit ausgehen. Daneben müssen sämtliche lebensmittelrechtlichen und jugendschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Die Gestattung wird unter Auflagen erteilt.

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvergabe möglich sind.

 

E-Mail: ordnungsamt@lauf.de

Telefon: 09123 184 131

Fax: 09123/184-237

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024 - außer das Wahlamt 

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt