Durch das Verwenden der Übersetzungsfunktion wird eine Verbindung zu Google aufgebaut. Dadurch werden Ihre personenbezogenen Daten an Google weitergeleitet!

zur Navigation zum Inhalt zum Footer

Melderegisterauskunft

Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig und unverwechselbar identifiziert werden kann.

Benötigte Daten zur Identifizierung

Angabe von mindestens 3 Suchmerkmalen:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum und / oder letzte bekannte Anschrift

Beantragung einer Melderegisterauskunft

Der Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister kann persönlich, schriftlich mit unter "Downloads" zur Verfügung gestelltem Antrag oder online unter www.zemaonline.de gestellt werden.

Telefonische Auskünfte und Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich.

Gewähr der Angaben

Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass die gesuchte Person unter der mitgeteilten Adresse tatsächlich wohnhaft ist. Wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht stimmen die Meldeverhältnisse mit den Wohnverhältnissen nicht immer überein.

Einfache Auskunft

Die einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschrift.

 

Die Erteilung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller erklärt, die Daten nicht für Werbung oder Adresshandel zu verwenden, es sei denn, der Betreffende hat ihm gegenüber in die Datenübermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.
Die entsprechende Erklärung bzw. die Einwilligung des Betroffenen muss vorgelegt werden, da ansonsten eine Bearbeitung der Anfrage nicht erfolgen kann.

 

Gebühren

Die Gebühr in Höhe von 10,00 Euro ist im Voraus zu entrichten.

Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

Zahlungen sind in bar oder mit EC-Karte möglich.

Kontakt und Öffnungszeiten

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17:.0 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (Nachmittags – geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024 - außer das Wahlamt 

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt