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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt und von dort direkt an die private Anschrift beziehungsweise deutsche Behörde versandt.

Arten von Führungszeugnissen

  • für private Zwecke
  • zur Vorlage bei einer Behörde
  • erweitertes Führungszeugnis

 

Weitere Informationen unter www.bundesjustizamt.de

Erweitertes Führungszeugnis

Bei der Beantragung ist eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs.1 BZRG vorliegen.

zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Beantragung sind der Verwendungszweck und die Anschrift der anfordernden Behörde anzugeben, da das Führungszeugnis direkt an die angegebene Behörde versandt wird.
Es besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis zunächst an ein Amtsgericht zur Einsichtnahme übersenden zu lassen.

Antragstellung 

Der Antrag kann persönlich oder direkt online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
www.fuehrungszeugnis.bund.de

 

  • Für die Online-Beantragung ist der elektronische Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel oder die eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion erforderlich.
  • Eine Beantragung ist ab dem 14. Lebensjahr möglich.
  • Bis zum 18. Lebensjahr kann auch ein gesetzlicher Vertreter das Führungszeugnis beantragen.
  • Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

 

Gebühr

13,00 Euro
Zahlungen sind in bar oder mit EC-Karte möglich.


In bestimmten Fällen (z.B. bei ehrenamtlichen Tätigkeiten) kann die Gebührenpflicht entfallen .

Kontakt und Öffnungzeiten

Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024 - außer das Wahlamt 

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt