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Beglaubigung von Dokumenten

Es können nur Dokumente beglaubigt werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Vorlage genügen die Originaldokumente.

Kopien werden durch das Einwohner- und Passamt selbst gefertigt. 
Ausländische Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn diesen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers (www.justiz-dolmetscher.de) beigefügt ist. Die Übersetzung muss mit der Abschrift des Dolmetschers fest verbunden werden

Welche Dokumente dürfen nicht durch die Stadt beglaubigt werden?

Öffentliche Beglaubigungen (z.B. private Verträge, Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, eidesstattliche Erklärungen) können nur von einem Notar vorgenommen werden. Bei einigen Dokumenten ist die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich bestimmten Behörden vorbehalten, z.B. bei Personenstandsurkunden (Standesamt).

Gebühr

je Beglaubigung 5,00 Euro

 

Zahlungen sind in bar oder per EC-Karte möglich.

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Zudem müssen die Unterschriften vor Ort im Einwohnermeldeamt vollzogen und anerkannt werden.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Prüfung der Identität ist ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen sowie das Dokument (in deutscher Sprache), auf welchem die Unterschrift beglaubigt werden soll. 

Welche Dokumente dürfen nicht beglaubigt werden?

Öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen (z.B. Generalvollmachten, Erteilung von Vollmachten für die Regelung von Vermögens- und Erbangelegenheiten) können nur von einem Notar vorgenommen werden.

Unterschriften auf ausländischen Dokumenten dürfen nicht beglaubigt werden.

Bei Reisevollmachten für minderjährige Kinder dürfen Unterschriften nicht beglaubigt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Abschriften der Ausweisdokumente der Eltern zu beglaubigen.

Gebühr

je Beglaubigung 10,00 Euro

 

Zahlungen sind in bar oder mit EC-Karte möglich.

Kontakt und Öffnungszeiten

Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr – 17.30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024 - außer das Wahlamt 

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt