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Reisepass

Grundsätzlich besteht bei Reisen ins Ausland eine Passpflicht. In verschiedene Länder ist jedoch die Einreise mit Personalausweis beziehungsweise Kinderreisepass möglich. Informationen hierzu können im Reisebüro, beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz kann keine verbindlichen Auskünfte bezüglich Einreisebestimmungen geben.

Der Reisepass beinhaltet einen Chip, auf dem die aufgedruckten Daten, das Passfoto und die Fingerabdrücke (ab dem 6. Lebensjahr) gespeichert sind.

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen auf 48 Seiten erweiterten Reisepass zu beantragen.

Der Reisepass kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

Benötigte Unterlagen zur Antragstellung

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, bei Erstbeantragung Geburtsurkunde)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal ein Jahr alt)
  • bei unter 18-Jährigen die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss/ Erklärung über alleiniges Sorgerecht

 

In Zweifelsfällen können weitere Unterlagen verlangt werden (z.B. aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit).

 

Der Reisepass kann ausschließlich durch persönliche Vorsprache beantragt werden.

Gültigkeit

Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
Für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

 

Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Gebühren

seit 01.01.2024

Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro

Personen ab 24 Jahren: 70,00 Euro

48-Seiten-Reisepass: zusätzlich 22,00 Euro

Expresspass: zusätzlich 32,00 Euro

 

Zahlungen sind in bar oder per EC-Karte möglich.

Bearbeitungszeit

Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt hier 4 bis 6 Wochen.
Diese Zeitangaben können nicht verbindlich garantiert werden, da die Stadt Lauf a.d.Pegnitz keinerlei Einfluss auf die Produktion der Dokumente nehmen kann.
In dringenden Fällen kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt hier 3-5 Werktage.

Abholung

Zur Abholung muss der bisherige Reisepass vorgelegt werden. Ist dieser verloren gegangen, muss eine Verlustanzeige aufgenommen werden. Andernfalls ist eine Ausgabe des neuen Reisepasses leider nicht möglich. Eine Aushändigung an eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich, diese muss jedoch das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.

 

Verlust

Ist der Reisepass verloren gegangen oder gestohlen worden, muss bei der Passbehörde der Verlust gemeldet werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Zimmer: Einwohner- und Passamt (1. Stock im Rathaus)

E-Mail: einwohneramt@lauf.de

Telefon: 09123 184 4573

Fax: 09123 184 237

 

Öffnungszeiten Einwohner- und Passamt:

 

Montag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr (nachmittags geschlossen)

 

Sie benötigen keinen Termin für Ihre Anliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtverwaltung an folgenden Tagen 2024 geschlossen hat:

10.05.2024

31.05.2024 - außer das Wahlamt 

12.06.2024

08.07.2024

04.10.2024

27.12.2024

30.12.2024 - außer das Einwohner-und Passamt