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Stand: 13.12.2023 Neuigkeiten

Informationen und Handlungsempfehlungen zur Grundsteuerreform

Die Stadt Lauf möchte allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz die aktuellen Informationen und Handlungsempfehlungen zur neuen Grundsteuerreform an die Hand geben und auf konkrete Problemstellungen hinweisen.

 

Informationen vom Finanzamt

Bei offensichtlichen Fehlern und Unklarheiten bei den Steuererklärungen wird das Finanzamt in der Regel Kontakt mit Ihnen aufnehmen und um Prüfung und Berichtigung vor der Erstellung des Bescheids bitten. Es gilt das grundsätzliche Vertrauen, dass die Angaben der Steuerpflichtigen richtig sind.

 

Wann kann es zu Abweichungen bei den Grundstücksdaten zwischen Einheitsbewertung und den neuen Bewertungsvorschriften kommen?

  • Die Daten der Einheitsbewertung können überholt sein, wenn notwendige Fortschreibungen in den vergangenen Jahren mangels Anzeige durch die Steuerpflichtigen unterblieben sind.
  • Die Flurstücksfläche laut Bescheid kann von der Flurstücksfläche laut Kataster abweichen, wenn das Flurstück in Teilen zu mehreren wirtschaftlichen Einheiten (z. B. Wohngebäude bzw. Betriebsgebäude überstreckt sich auf mehrere Grundstücke) zählt.
  • Für die Ermittlung der Wohn- bzw. Nutzfläche können verschiedene Methoden herangezogen und Wahlrechte ggf. anders ausgeübt werden.

 

 

Möglichkeiten und Einfluss der Stadt Lauf

Das Steueramt der Stadt Lauf prüft ausschließlich stichprobenartig die gemeldeten Daten. Fallen erhebliche Abweichungen auf, so melden wir diese an das Finanzamt zu erneuten Prüfung.   

 

Grundsätzlich können wir Ihnen empfehlen, den neuen Grundsteuermessbetragsbescheid genau zu prüfen und bei offenkundigen Fehlern oder Unrichtigkeiten sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Hier können Sie ggf. auch Einspruch gegen Ihren Bescheid erheben.

Die Stadt Lauf hat leider keinen Einfluss auf den neu ermittelten Messbetrag und ist an den Bescheid des Finanzamts gebunden.

 

Information zur Hebesatzentwicklung:

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B kann erst nach Eingang aller relevanten Messbeträge ermittelt werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass dies im 3. Quartal 2024 der Fall ist. Sobald der entsprechende Beschluss durch die Gremien der Stadt Lauf a.d.Pegnitz gefasst wurde, werden wir den neuen Hebesatz ortsüblich bekanntmachen.

Aktuell können wir noch keine Aussage treffen, wie sich Grundsteuer für den einzelnen verändert.

 

Verzögerung bei Eigentumswechsel

Des Weiteren möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die ihr Haus/Wohnung, Grundstück oder landwirtschaftliche Fläche im Jahr 2023 gekauft oder verkauft haben, darauf aufmerksam machen, dass die Umschreibung auf den neuen Eigentümer eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Änderungs-Veranlagungen erfolgen ebenfalls beim Finanzamt in der Steuersachbearbeitung und werden aufgrund der Grundsteuerreform – die oberste Priorität genießet - nachrangig bearbeitet.

Bei noch nicht vollzogenem Eigentumswechsel erhält der bisherige Eigentümer des Objekts nach wie vor den Grundsteuerbescheid und ist daher auch verpflichtet, die Grundsteuer zu bezahlen. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Sie mit dem neuen Eigentümer überein kommen und dieser bereits für die Grundsteuer – unter Ihrer Finanzadresse – aufkommt.

 

Die Umschreibung der Abwassergebühren auf den neuen Eigentümer kann erst nach dem Eigentümerwechsel in der Grundsteuer vorgenommen werden.

Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Grundsteuerumschreibung wird bei Eingang der schriftlichen Mitteilung zum Eigentümerwechsel (Übergabedatum u. Zählerstand Hauptwasserzähler) geprüft, inwieweit festgesetzte Vorauszahlungen bis zur Abrechnung abgesetzt werden können. In jedem Fall gelten Festsetzungsbescheide bis zur Aufhebung weiter.

 

Wo sind weitere Informationen verfügbar?

Informationen zum Grundsteuerrecht im Allgemeinen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich zudem jederzeit gerne an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.

 

Quelle: Bayerischer Städtetag

 

Allgemeiner Hinweis:

Damit es bei der Zustellung der neuen Grundsteuerbescheide nicht zu Problemen kommt, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen wie Adresse, Namen zeitnah mitzuteilen.

           

 

Stadtverwaltung Lauf a. d. Pegnitz

Steueramt