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Bebauungsplan Nr. 114 für das Baugebiet „Beerbacher Weg“

Aktuelles Verfahren zur Bauleitplanung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 1 BauGB);

Die Veröffentlichung beginnt am 21.11.2023 und endet am 22.12.2023

Stellungnahme:

Äußerung und Erörterung zur Planung (Anhörung):

Eventuelle Äußerungen zum Bebauungsplan können während der Veröffentlichungsfrist im Stadtbauamt Lauf, Urlasstr. 22, 2. OG, Zimmer Nr. 208, vorgebracht und erörtert werden. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Elektronisch können Stellungnahmen an Stadtplanung@lauf.de abgeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

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