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Stand: 19.11.2023 Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 114, Beerbacher Weg

Bebauungsplan Nr. 114 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Beerbacher Weg“,  Aufstellung des Bauleitplanes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB

2023-11-13_BEK_BauleutplanungBebauungsplan114_Beerbacherweg

Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes (§ 3 Abs. 1 BauGB);
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“ aufzustellen. 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha. Der Geltungsbereich wird als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.

Ziel der Planung ist Wohnbauflächen für die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern insbesondere aufgrund von Nachfragen ortsansässiger Bürger bereitzustellen. 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dies hiermit ortsüblich bekannt gemacht. 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die Darlegungsunterlagen können im Rathaus Lauf, Urlasstr. 22, 2. OG, an der Anschlagtafel im Flur des Stadtbauamtes, neben dem Eingang zum Zimmer Nr. 208, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Montag 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch nach Vereinbarung) und im Internet unter https://lauf.de/bürgerservice/öffentliche-auslegungen eingesehen werden.

 

Die Veröffentlichung beginnt am 21.11.2023 und endet am 22.12.2023.

 

Äußerung und Erörterung zur Planung (Anhörung):

Eventuelle Äußerungen zum Bebauungsplanvorentwurf können während der Veröffentlichungsfrist im Stadtbauamt Lauf, Urlasstr. 22, 2. OG, Zimmer Nr. 208, vorgebracht und erörtert werden. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Elektronisch können Stellungnahmen an Stadtplanung@lauf.de abgeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Stadt Lauf a.d.Pegnitz 08.11.2023
Thomas Lang

Erster Bürgermeister

 

Download als PDF-Datei:
Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“