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Stand: 09.12.2025 Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und des Landrats am 08. März 2026

 

Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich Wahlberechtigte ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12.00 Uhr, mit Familiennamen, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

 

Die Eintragungsmöglichkeit besteht im

 

Rathaus der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Urlasstr. 22, 91207 Lauf a.d.Pegnitz 

1.     OG – Einwohnermelde- und Passwesen / Wahlamt

 

während folgender Zeiten:

 

Montag bis Mittwoch

07:30 Uhr – 13:00 Uhr

14:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

Donnerstag

07:30 Uhr – 13:00 Uhr

 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

Freitag

07:30 Uhr – 12:30 Uhr

 

und zusätzlich an folgenden Terminen

 

Donnerstag, 08. Januar 2026

07:30 Uhr – 13:00 Uhr

14.00 Uhr – 20.00 Uhr

 

Samstag, 17. Januar 2026

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familiennamen, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis oder Reisepass, ausländische Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

 

Lauf a.d.Pegnitz, 09.12.2025

Stadt Lauf a.d.Pegnitz

Thomas Lang

Erster Bürgermeister